Zum Inhalt springen
Alle Artikel
Recht7 Min. Lesezeit

Vorher-Nachher: was erlaubt ist

Jedes Exposéfoto ist in gewissem Maß bearbeitet, und das ist in Ordnung. Die Frage ist nicht, ob Sie bearbeiten dürfen, sondern wo die Bearbeitung ins Täuschen eines Käufers kippt, und genau dort hört sie auf, erlaubt zu sein.

Zimmer nachher: aufgehellt, Boden und Regal klar sichtbar.Zimmer vorher: unterbelichtet, Ecken laufen ins Dunkle.VorherNachher
Regler ziehen zum Vergleichen
Zimmer unter der Dachschräge

Niemand erwartet ein unbearbeitetes Foto. Käufer verstehen, dass ein guter Makler einen Raum aufhellt und die Farben korrigiert, so wie es eine Zeitschrift auch täte. Was das Recht beanstandet, ist nicht die Bearbeitung, sondern die Täuschung: ein Bild, das einen wesentlich falschen Eindruck der Immobilie vermittelt. Halten Sie diese Unterscheidung, und die Regeln schreiben sich fast von selbst.

Klar erlaubt

  • Belichtung, Kontrast und Helligkeit, damit der Raum leicht erkennbar ist.
  • Weißabgleich und Farbkorrektur für ehrliche, neutrale Töne.
  • Wände begradigen und Objektivverzerrung korrigieren.
  • Einen vorübergehenden Störer entfernen, den Sie schlicht vergessen haben, wie einen Mülleimer oder ein Kabel.

Nur mit Kennzeichnung erlaubt

Virtuelles Staging und ein vollständiger Himmelaustausch sind rechtmäßig, müssen aber seit August 2026 als bearbeitet gekennzeichnet werden. Sie verändern das Bild so, dass ein Käufer es für Realität halten könnte, und ein sichtbarer Hinweis ist der Preis dafür, sie zu nutzen. Gekennzeichnet sind sie ein legitimes Werkzeug. Ohne Kennzeichnung driften sie in Richtung irreführende Werbung.

Nicht erlaubt

Einen Mangel wegzuretuschieren überschreitet die Grenze. Feuchtigkeit, Risse, Schimmel oder einen Fleck herauszumalen verbirgt eine Tatsache über die Immobilie, und das ist irreführend, ob man es nun Betrug nennt oder nicht. Dasselbe gilt für vergrößerte Räume, einen erfundenen Ausblick oder das Entfernen einer Stromleitung, die tatsächlich am Fenster vorbeiläuft. Verbirgt die Bearbeitung etwas, das ein Käufer wissen wollte, ist sie nicht erlaubt, mit Kennzeichnung oder ohne.

Die Regel, die Sie absichert

Ein Satz deckt fast jeden Fall ab: das Foto besser machen, nie die Immobilie fälschen. Lässt eine Bearbeitung den vorhandenen Raum von seiner besten Seite wirken, stehen Sie auf sicherem Boden. Verändert sie, was der Käufer bei der Besichtigung vorfindet, nicht. Im Zweifel fragen Sie, ob das Foto noch zur Haustür passt.

Das Beispiel hier ist eine klare Belichtungs- und Begradigungskorrektur. Es macht einen echten Raum leichter lesbar, ohne eine einzige Tatsache über ihn zu ändern, und genau da lebt die rechtmäßige Bearbeitung.